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Grundstückseigentümer sind aus dem Mietvertrag heraus verpflichtet, Zugänge zum Objekt und Verbindungen zum öffentlichen Straßenraum begehbar zu halten. Die Pflicht des Vermieters erstreckt sich allerdings grundsätzlich nicht auf Wege der Gemeinde und kann auch auf die Mietparteien übertragen werden. >> Weiterlesen
Weiter lesenNach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.10.2022 (Az. VIII ZR 117/21) sind die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Müllbehälter eines Mietobjekts auf Einhaltung der kommunalen Vorgaben für die Mülltrennung auf die Mietpartei von Wohnraum als Betriebskosten umlegbar. Dies gilt bei fehlerhafter Abfalltrennung auch für die dann vorzunehmende Nachsortierung durch den Dienstleister. >> Weiterlesen
Weiter lesenDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.10.2022 (Az. VIII ZR 390/21) über einen Sachverhalt entschieden, in dem über den Widerspruch wegen sozialer Härte bei Äußerung einer konkreten Suizidabsicht durch den Mieter zu befinden war. Der Bundesgerichtshof ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Mietverhältnis bei Fehlen zumutbarer Alternativen auf unbestimmte Zeit fortzusetzen ist. > Weiterlesen
Weiter lesenDas Soforthilfegesetz für Gas und Wärme (EWSG) ist nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt am 19.11.2022 in Kraft getreten. Zuvor wurde es am 10.11.2022 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat am 14.11.2022 zugestimmt. Die wichtigsten Informationen zu den Regelungen sowie die Pflichten für Vermieter gegenüber Mietern haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst. > Weiterlesen
Weiter lesenDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11.11.2022 (Az. V ZR 213/21) entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auch nach aktueller Rechtslage Mangelbeseitigungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer betreffend das Gemeinschaftseigentum an sich ziehen kann. Gesetzliche Regelung begrenzt § 9a Abs. 2 WEG regele zwar im Gegensatz zu früherem Recht nur noch die sogenannte "geborene Ausübungsbefugnis". Danach könne die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer ausüben, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern. Ordnungsgemäße Verwaltung Dennoch könnten Mängelbeseitigungsansprüche aus den Wohnungskaufverträgen der einzelnen Eigentümer durch Mehrheitsbeschluss vergemeinschaftet werden. Der Wohnungseigentümer, der selbständig die Mängelbeseitigung gegen den Veräußerer verfolge, handele zwar grundsätzlich auch im wohlverstandenen Interesse aller anderen Wohnungseigentümer und könne daher seine vertraglichen Rechte im Grundsatz selbst wahrnehmen. Eine Vergemeinschaftung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche der Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss werde durch § 9a Abs. 2 WEG allerdings nicht ausgeschlossen. Die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft ergebe sich aus der Verwaltungsbefugnis für das gemeinschaftliche Eigentum sowie aus der in § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG geregelten Pflicht zu dessen Erhaltung. Hierfür spreche auch die Gesetzesbegründung, der zufolge die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bauträgerrecht, nach der eine Vergemeinschaftung von werkvertraglichen Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüchen möglich war, fortgelten solle. Entsprechendes müsse für die Vergemeinschaftung von kaufrechtlichen Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüchen gelten. Es entspreche ordnungsmäßiger Verwaltung, einen gemeinschaftlichen Willen darüber zu bilden, wie die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums zu bewirken sei und ggf. welche vertraglichen Ansprüche geltend gemacht werden sollten.
Weiter lesenDen seit dem 01.01.2021 geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas zahlen Mieter bisher alleine, in der Regel als Bestandteil der Heizkostenabrechnung. Dies wird sich ab dem 01.01.2023 durch eine Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern ändern. Das von der Ampelkoalition entwickelte Stufenmodell wurde nach nach Verschiebung und Abänderung am 10.11.2022 durch den Bundestag beschlossen. > Weiterlesen
Weiter lesenNach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2022 (Az. VIII ZR 300/21) findet die sog. Mietpreisbremse auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses keine Anwendung. Die Regelungen seien weder direkt noch entsprechend anwendbar und der Mieter müsste grundsätzlich auch nicht vor einer missbräuchlichen Verwendung einer Mieterhöhungsvereinbarung geschützt werden. > Weiterlesen
Weiter lesenSchadensersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren gemäß § 548 Abs. 1 S. 1 BGB innerhalb von sechs Monaten ab Rückerhalt der Mietsache vom Mieter. Nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31.08.2022 (Az. VIII ZR 132/20) stellt dies eine abschließende Sonderregelung dar. Das bedeutet, dass die allgemeine Regelung des § 199 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB keine Anwendung findet, so dass eine Anspruchsverjährung nicht vor Rückgabe der Mietsache und auch nicht nach dem Ablauf der ansonsten allgemeingültigen Verjährungsfrist von 30 Jahren eintreten kann. > Weiterlesen
Weiter lesenWelche Gartenpflegearbeiten muss der Mieter übernehmen? Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter Gartenpflegearbeiten übernehmen soll, stellt sich die Frage, was genau darunter fällt. Rechtsanwalt Christopher Wolf erklärt es im Video. Mehr Informationen: > Gartenpflege und -gestaltung durch den Mieter – Darauf sollten Vermieter achten
Weiter lesenIn Deutschland kann eine sog. Bruttowarmmiete, also eine die kalten und warmen Betriebskosten pauschal enthaltende Gesamtmiete, in der Regel nicht vereinbart werden. Grund sind die Vorgaben den Heizkostenverordnung, die entgegenstehenden mietvertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich vorgehen. > Weiterlesen: Warmmiete: Warum diese in Deutschland nicht zulässig ist
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