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Mit Urteil vom vom 01.02.2023 (Az. 3 K 596/22) hat das Finanzgericht Nürnberg entschieden, dass das Finanzamt von der Vermieterseite im Rahmen einer Prüfung der Einkommenssteuererklärung den Mietvertrag anfordern kann. Ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung liege nicht vor, da der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht auf der Mieterseite gerechtfertigt sei. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine Finanzbehörde sei zulässig, weil sie hier zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihr übertragen wurde, tätig wurde. Es sei zu berücksichtigen, dass die Daten, die dem Amt übermittelt werden, dem Steuergeheimnis unterliegen und daher die von der Abfrage betroffenen Mieter durch die Offenbarung der Daten gegenüber dem Finanzamt im Regelfall nicht belastet würden. >> Zum Volltext des Urteils
Weiter lesenIm vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25.05.2023 (Az. V ZR 134/22) entschiedenen Fall hatte der Kläger einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung im Dachgeschoss gekauft. Sachverhalt Mit beurkundet wurde ein Exposé, wonach eine Maisonette mit zwei Ebenen angeboten war. Nach Kaufvertragsabschluss wurde die Baugenehmigung aber mit der Nebenbestimmung erteilt, dass der Spitzboden nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden dürfe. Der Kläger verlangte zunächst erfolglos Nacherfüllung und im Anschluss Schadensersatz wegen des sich aus der eingeschränkten Baugenehmigung ergebenden Minderwerts der Wohnung. Schadensersatz kann auch bei nur geringen Beseitigungskosten verlangt werden Bei Wahl des Ersatz des Minderwerts (wie hier) sei der Anspruch auf Ausgleich des Wertunterschiedes zwischen mangelbehafteter und mangelfreier Sache gerichtet. Dieser Anspruch bestünde auch dann, wenn die Beseitigungskosten weniger als die Hälfte des Minderwerts der Sache ausmachten. Maßgeblich sei nämlich, dass die nicht erfolgte Nacherfüllung ausgeglichen werden solle und dass der Mangel hier aber durch entsprechende Tätigkeiten nicht ohne Zweifel behoben werden konnte. >> Zum Volltext des Urteils
Weiter lesenDer Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.01.2023 (Az. VIII ZR 223/21) entschieden, dass ein Gericht sich im Rahmen einer Zustimmungsklage des Vermieters auch direkt auf ein Gutachten eines Sachverständigen stützen darf, das den örtlichen Mitspiegel berücksichtigt. Im konkreten Fall hatte sich das Gericht bei seiner Beweiswürdigung unmittelbar auf dieses Sachverständigengutachten zur Bestimmung der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete gestützt. Der Bundesgerichtshof sieht dies als zulässig an. Es begegne keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Gerichte ihre Überzeugungsbildung bezüglich der Vergleichsmiete nicht unmittelbar auf den Mietspiegel stützen, sondern ein Sachverständigengutachten einholen. Der Mietspiegel sei dann jedenfalls mittelbar zugrunde gelegt, wenn - wie hier - das Gutachten keine über den Mietspiegel hinausgehende Erkenntnisquelle darstelle. Insoweit sei die Vergleichsmiete auf eine Erkenntnisquelle gestützt worden, die für die freie tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO ausreiche. >> Zum Volltext der Entscheidung
Weiter lesenIn seinem Beschluss vom 25. Januar 2023 (Az. VIII ZR 29/22) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Vermieter bei einer Modernisierung, die sowohl Instandsetzungs- als auch Modernisierungsarbeiten umfasst, sich in der Mieterhöhungserklärung einen Instandsetzungsanteil anrechnen lassen muss. In diesem Fall reicht es aber aus, wenn der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung die für die Modernisierungsmaßnahmen angefallenen Kosten als Gesamtsumme ausweist und einen seiner Meinung nach in den Gesamtkosten enthaltenen Instandsetzungsanteil durch die Angabe einer Quote oder eines bezifferten Betrags kenntlich macht. >> Zum Volltext der Entscheidung
Weiter lesenDie Unterscheidung zwischen Wohnraummietrecht sowie Gewerberaummietrecht ist in der Regel bedeutsam, da zwischen einem Mietverhältnis über Wohnraum und einem gewerblichen Mietverhältnis erhebliche Unterschiede bestehen. In der Regel kommt es nach der Rechtsprechung auf den Vertragszweck an, nicht dagegen auf die Bezeichnung eines Vertrags. Auch eine privilegierte Kündigung wegen Eigenbedarf ist durch den Vermieter grundsätzlich nur zu Wohnzwecken möglich. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Blog-Artikel: >> Abgrenzung Wohnraummietrecht vs. Gewerberaummietrecht
Weiter lesenIn einer Eigentümergemeinschaft in Konstanz hatten zwei Wohnungseigentümerinnen ein Balkonkraftwerk auf dem Balkon ihrer Wohnung installieren lassen. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer hatte jedoch gegen die Genehmigung des Balkonkraftwerks gestimmt. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Konstanz vom 09.02.2023 (Az. 4 C 425/22 WEG) musste das Balkonkraftwerk wieder entfernt werden. Die wesentliche Gründe hierfür sind: Die Montage einer Fotovoltaikanlage auf dem Balkon einer Wohnung ist eine bauliche Veränderung im Sinne von § 20 Abs. 1 WEG. Die Montage einer Fotovoltaikanlage auf dem Balkon einer Wohnung ist keine privilegierte bauliche Veränderung im Sinne von § 20 Abs. 2 WEG. >> Weiterlesen
Weiter lesenDas Vermieterpfandrecht ermöglicht es Ihnen als Vermieter, bestimmte Gegenstände des Mieters zu pfänden, um ausstehende Mietforderungen abzusichern. Es gilt für Wohnraummietverhältnisse und für Gewerberaummietverhältnisse. Was Sie als Vermieter hierzu wissen sollten erläutern wir Ihnen in einem Blog-Artikel. >> Weiterlesen
Weiter lesenDie Änderungen am sog. Heizungsgesetz bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind am 08.09.2023 vom Bundestag beschlossen worden. Der Bundesrat hat die Regelung am 29.09.2023 gebilligt, nachdem ein Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses durch das Bundesland Bayern keine Mehrheit fand. Welche Neuerungen es dadurch geben wird, haben wir für Sie in unserem Blog-Artikel zusammengefasst. >> Weiterlesen
Weiter lesenNach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.06.2023 (Az. V ZR 251/21) kann sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Bestandskraft einer Jahresabrechnung nicht berufen, wenn eine abweichende Kostenverteilung für ungültig erklärt wurde. Im konkreten Fall hatten die Eigentümer eine Dachsanierung beschlossen und die Kosten durch Beschluss einer Teileigentumseinheit aufgegeben. Der betroffene Eigentümer hat diesen Beschluss angefochten. Noch während der laufenden Anfechtungsklage wurde die Jahresabrechnung beschlossen, die auf Grundlage des angefochtenen Beschlusses die Kosten der Dachsanierung dem Eigentümer aufgab. Nach Bestandskraft der Jahresabrechnung hatte das zuständige Amtsgericht den Beschluss über die Verteilung der Dachsanierungskosten für ungültig erklärt. Der Bundesgerichtshof gab dem klagenden Eigentümer Recht: Der durch den bestandskräftigen Beschluss über die Jahresabrechnung an sich wirksam begründete Zahlungsanspruch sei aufgrund der amtsgerichtlichen Entscheidung nicht mehr durchsetzbar. Die Eigentümergemeinschaft hätte also auf Grundlage des Urteils eine neue Abrechnung erstellen müssen. >> Zum Volltext des Urteils
Weiter lesenBei der Wohnraummiete hat der Mieter gemäß § 553 BGB Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Erteilung dieser Untermieterlaubnis, wenn er aus einem berechtigten Interesse heraus einen Teil der Wohnung einem Dritten überlassen will. Nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.09.2023 (Az. VIII ZR 109/22) wird nur dann kein Teil mehr überlassen, wenn die Sachherrschaft vollständig aufgegeben wird. Denn die Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB mache weder quantitative Vorgaben hinsichtlich des beim Mieter verbleibenden Anteils des Wohnraums noch qualitative Anforderungen bezüglich dessen weiterer Nutzung durch den Mieter. Im konkreten Fall hatte der Hauptmieter persönliche Gegenstände in der Wohnung in Bereichen zurückgelassen, die seiner alleinigen Nutzung vorbehalten waren, und sich den Zugriff hierauf zudem durch Zurückbehaltung eines Wohnungsschlüssels gesichert. Ein Ausschluss von Einzimmerwohnungen aus dem Anwendungsbereich der Regelung ergebe sich weder aus dem Gesetzeswortlaut, der Gesetzesgeschichte noch aus dem mieterschützenden Zweck der Vorschrift. Letzterer liefe für Mieter einer Einzimmerwohnung andernfalls gänzlich leer. >> Zum Volltext des Urteils
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